Für E-Bikes gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Pedelecs gelten andere Grenzwerte.
Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs
Definition E-Bike
E-Bikes sind Fahrräder mit einem elektrischen Motor, der unabhängig von der Tretleistung des Fahrers funktioniert. Sie können auch ohne Pedalunterstützung fahren und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Für das Fahren eines E-Bikes ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich, ebenso besteht eine Helmpflicht.
Definition Pedelec
Pedelecs (Pedal Electric Cycles) sind Fahrräder, bei denen der elektrische Motor nur dann unterstützt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die Unterstützung endet bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Pedelecs gelten rechtlich als normale Fahrräder, daher besteht keine Führerschein- oder Helmpflicht.
Gesetzliche Promillegrenzen
Promillegrenzen für E-Bikes
Für E-Bikes gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Das bedeutet:
- Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden kann.
- Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall drohen neben einem Bußgeld auch eine Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Promillegrenzen für Pedelecs
Für Pedelecs gelten andere Regeln:
- Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahruntauglichkeit vor, was als Straftat geahndet wird.
- Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälliger Fahrweise (z.B. Schlangenlinien) eine relative Fahruntauglichkeit vorliegen, die ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Strafen und Konsequenzen
Für E-Bike-Fahrer
Wer mit einem E-Bike und mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Bußgelder in Höhe von mindestens 500 Euro beim ersten Verstoß, höhere Strafen bei wiederholten Verstößen.
- Punkte in Flensburg, die sich negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken.
- Bei mehr als 1,1 Promille: Führerscheinentzug und eventuell eine Freiheitsstrafe.
- Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Für Pedelec-Fahrer
Für Pedelec-Fahrer gelten ähnliche, aber etwas strengere Regeln:
- Ab 1,6 Promille drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und eine MPU.
- Bei auffälliger Fahrweise ab 0,3 Promille können ebenfalls Strafen verhängt werden, die von Geldstrafen bis zum Führerscheinentzug reichen.
Tipps für E-Bike- und Pedelec-Fahrer
Sicheres Fahren trotz Alkoholkonsum
- Nutze Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis, wenn du Alkohol konsumiert hast.
- Sei dir deiner eigenen Grenzen bewusst und schätze die Risiken des Alkoholkonsums realistisch ein.
- Plane im Voraus und vermeide spontane Fahrten unter Alkoholeinfluss.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Wie viel Promille sind auf dem E-Bike erlaubt?
- Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.
- Was passiert bei einer Kontrolle mit über 0,5 Promille?
- Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei mehr als 1,1 Promille sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Welche Strafen drohen bei Verstoß?
- Die Strafen reichen von Bußgeldern und Punkten bis hin zu Freiheitsstrafen und dem Führerscheinentzug.